Hier finden Sie eine Übersicht unseres umfangreichen Leistungsspektrums im Bereich Umwelt. Sollten Sie zu bestimmten Fragestellungen weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Was wir im Bereich Umwelt schon erfolgreich umgesetzt haben, sehen Sie in unserer Referenzliste Umwelt.
Altlasten
Nach dem § 2, Absatz 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BodSchG) 1998 (Stand 24. Februar 2012) handelt es sich Definitionsgemäß bei einer Altlast um:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Bei einer Altlastverdächtigen Fläche handelt es sich im Sinne des § 2, Absatz 6 des BBodSchG um Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Bei der Durchführung von Untersuchungen bzw. der Durchführung von Arbeiten im Bereich von Altstandorten und Altlastenverdächtigen Flächen können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken. Unsere Mitarbeiter besitzen gemäß BGR 128/TRGS 524 die Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Analytik
Nach der sachkundigen Probenahme durch unsere Mitarbeiter, werden die entnommenen Materialproben (Boden, Grundwasser, Bodenluft, Gebäudeschadstoffe) in ein akkreditierten Labor überführt und auf die notwendigen organischen, anorganischen und mikrobiellen Parameter untersucht.
Die Ergebnisse der Analytik werden im Anschluss der Untersuchung nach den einschlägigen Regelwerken (LAGA, DepV, BBodSchV, AVV, LAWA, RuVA-StB 01, etc.) durch unsere Mitarbeiter bewertet.
Asbest
Bei Asbest handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Silikat- Mineral welches durch seine Eigenschaften (hitze- und säurebeständig, hohe Festigkeit, Dämmeigenschaften, etc.) eine technisch breite Anwendung fand. Es wurde als schwach gebundenes (z. B. Spritzputz, Leichtbauplatten, Füllstoffe, Dichtungsschnüre, etc.) und fest gebundenes Asbest (z. B. Asbestzementprodukte wie etwa ebene und gewellte Dach- und Fassadenplatten, Entwässerung- und Lüftungsrohre, Brandschutzklappen, etc.) verwendet.
Die lungengängigen Asbestfasern können durch Einatmen krebserzeugend wirken. Seit 1993 gilt in Deutschland ein generelles Verbot zur Herstellung und Verwendung von Asbest. Für den Umgang mit Asbest gilt neben der GefStoffV die TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“.
Ausgangszustandsbericht
Die Industrieemmissionsrichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes, engl. Industrial Emissions Directive kurz IED genannt, fordert im Rahmen der Anlagengenehmigung für bestimmte Industriebereiche ab dem 7. Januar 2013 die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). Dieser soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers zum Zeitpunkt der Untersuchung im Bereich des Betriebsgeländes darstellen. Für Betriebe besteht eine aktuelle Verpflichtung gem. § 5 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1 bzw. § 5 Absatz 4 Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) 1974 (Stand 02.Juli 2013) bei Betriebsstilllegung den ordnungsgemäßen Zustand des Betriebsgeländes zu dokumentieren. Der Ausgangszustandsbericht dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab nach Stilllegung der Anlage.
Bodenluft
Die Untersuchung der Bodenluft wird als ergänzendes Instrument bei der Altlastenuntersuchung durchgeführt um das Vorhandensein von leichtflüchtigen Gefahrstoffen, insbesondere leichtflüchtigen Parametern wie leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) nachzuweisen. Da die Messergebnisse der Bodenluftuntersuchung relativ sind, sollten die Ergebnisse nicht als einziges bei einer Untersuchung herangezogen werden. Die Entnahme von Bodenluftproben wird von der Hydronik GmbH unter Berücksichtigung der VDI – Richtlinie 3865 durchgeführt.
BGR 128
Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128 sind Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten inkl. der vorbereitenden Arbeiten in Bereichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.
Diese können laut BG Bau beispielsweise:
- vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrstoffen,
- Arbeiten im Bereich von Altlasten, Deponien bzw. entsprechend belasteten Industrie oder Gewerbeflächen,
- der Rückbau von Industrieanlagen und Gebäuden,
- Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen,
- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien und bei der mikrobiologischen Bodensanierung,
- Arbeiten zur Brandschadensanierung,
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die aus Kampfmitteln stammen,
umfassen.
Unsere Mitarbeiter besitzen gemäß BGR 128/TRGS 524 die Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Gebäudeschadstoffe
Zu den typischen Gebäudeschadstoffen gehören Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle (PCB), Holzschutzmittel wie etwa Pentachlorphenol (PCP) und Lindan, Formaldehyd und Schwermetalle (Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, etc.) sowie biologische Schadstoffe wie etwa Schimmelpilze.
Die Schadstoffe wurden nahezu in fast allen Gebäuden, die vor 1996 errichtet wurden in den verschiedensten Baustoffen wie etwa Dämmungen, Isolierungen, Bodenbeläge, Dichtungen, Verkleidungen, Dachabdeckungen, Brandschutz, Parkett, Farben, Imprägnierung von Konstruktionshölzern, etc., verbaut bzw. verwendet. Aufgrund ihres Verdachtes einer Gesundheitsgefährdung erweisen sie sich als problematisch und müssen bei einer Sanierung bzw. eines Rückbaus gesondert entsorgt werden. Häufig handelt es sich um versteckte Materialien, die erst während der Sanierung bzw. des Rückbaus angetroffen werden.
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine langjährige Erfahrung Gebäudeschadstoffe zu erkennen, zu untersuchen und zu bewerten. Zudem verfügen sie über die Sachkunde nach BGR 128/TRGS 524, TRGS 519 und der TRGS 521 sowie die Sachkunde zur Probenahme nach LAGA PN 98.
GW-Reinigung (A-Kohle)
Bei der Sanierung von Altlasten und Grundwasserschadensfällen werden häufig hydraulische Sanierungsverfahren eingesetzt. Die Aktivkohle-Adsorption ist diesbezüglich das universellste und am häufigsten verwendete Verfahren bei der Grundwasserreinigung.
Hierbei wird das kontaminierte Grundwasser über Pumpen aus den Grundwassermessstellen der Grundwasserreinigungsanlage zugeführt und die Aktivkohle mit den Schadstoffen beladen. Beim Kontakt des kontaminierten Grundwassers mit der Aktivkohle werden die im Grundwasser vorhandenen Schadstoffe aufgrund physikalischer Wechselwirkungen an der Aktivkohleoberfläche angelagert (Adsorption). Das gereinigte Grundwasser wird anschließend in den Grundwasserkreislauf zurückgeführt.
Fast alle bei einer Grundwasserverunreinigung bzw. Altlast anzutreffenden organischen Verbindungen können mehr oder weniger gut von der Aktivkohle adsorbiert werden, insbesondere unpolare Verbindungen. Für die Parameter Mineralölkohlenwasserstoffe, Aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE), Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenole und für Pflanzenschutzmittel kann die Aktivkohle-Adsorption angewendet werden:
Die Hydronik GmbH besitzt und betreibt zur Zeit mehrere Aktivkohle-Anlagen für die Grundwasserreinigung.
Historische Recherche
Die historische Recherche ist Teil der Altlastenuntersuchung und steht zu Beginn einer Untersuchung. Sie gibt möglicherweise Aufschluss über eine mögliche Kontamination durch eine nutzungsspezifische Verunreinigung. Daten über die historische Entwicklung einer Fläche in Bezug auf den Gebäudebestand und der historischen Nutzung (häufig mehrmals wechselnde Nutzungsszenarien) sind zu erfassen und werden in Form einer Akteneinsicht/Aktenrecherche bei den zuständigen Behörden zusammengetragen und dokumentiert.
Monitoring
Ein Monitoring beschreibt alle Arten der unmittelbaren systematischen Erfassung (Protokollierung), Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses mittels technischer Hilfsmittel oder anderer Beobachtungssysteme.
Das Grundwassermonitoring beschreibt eine fortwährende Überwachung des Grundwasserstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. für einen bestimmten Zeitraum (Trinkwassergewinnung, Grundwasserentnahme durch Brunnen, Pumpversuche, etc.). Nicht nur die stetige Überwachung des Grundwasserstandes, sondern auch Parameter wie Temperatur, Druck und die Messung des pH – Wertes können durch unsere Sonden mit der neueste digitale Messtechnik erfasst und dokumentiert werden.
Um eine gleichbleibende Qualität des Grundwassers zu gewährleisten bzw. eine Überwachung des Grundwassers durchzuführen, können Grundwasserproben mittels einer Unterwasserpumpe gewonnen und die chemischen Parameter mittels einer chemischen Analyse bestimmt werden.
Um eine Vergleichsmöglichkeit zu haben sollte dies in wiederholten regelmäßigen Abständen geschehen.
PID-Messungen
Ein Photoionisationsdetektor (PID) ist ein Gerät zur Erkennung und der Analyse von chemischen Verbindungen in der Umgebungsluft. Beispielsweise sind aromatische Kohlenwasserstoffe, einige gängige Lösungsmittel und eine Vielzahl von unterschiedlichen anorganischen, vor allem aber organischen Substanzen nachweisbar.
Ein Photoionisationsdetektor saugt mittels einer Pumpe die Umgebungsluft ein und setzt diese dem UV-Licht einer Gasentladungslampe aus. Wenn ionisierbare Substanzen in der Luft vorhanden sind, wird dies als Konzentration auf dem Display angezeigt.
Probenahme
Unsere Mitarbeiter verfügen über die Sachkunde zur Probenahme von mineralischen Abfällen nach LAGA PN 98 inkl. Altholz, sowie der Sachkunde zur Probenahme von Grundwasser, Boden und Bodenluft.
Im Rahmen der Novellierung der Deponieverordnung (DepV) 2009 (Stand 02. Mai 2013) werden erhöhte und neue Anforderungen an die Probenahme von Abfällen gestellt, die eine sachgemäße Probenahme zwingend erfordert. Nach der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) 1999 (Stand 24. Februar 2012) ist im Rahmen der Qualitätssicherung die Festlegung der Probenahmestellen und die Beprobungstiefe sowie die Probenahme durch hierfür qualifiziertes Personal durchzuführen.
Rückbau und Entsorgungskonzept
Auf Grundlage eines Schadstoffkatasters erstellen wir Rückbau- und Entsorgungskonzepte, die den Ablauf eines Rückbaus bzw. einer Sanierung vereinfachen. Hierbei werden die Schadstoffe aufgezeigt und die Entsorgung mit den entsprechenden Schlüsselnummern gemäß der europäischer Abfallverzeichnisverordnung (AVV) 2001 (Stand 24. Februar 2012) aufgeführt bzw. auf besondere Verfahrenstechniken während des Rückbaus bzw. der Sanierung hingewiesen.
Ziel ist es hierbei die potentielle Gefahr, die durch Gebäudeschadstoffe hervorgerufen werden für Mensch und Umwelt zu reduzieren und die Kosten bei der Entsorgung zu minimieren.
Schadstoffkataster
Die Untersuchung, Erfassung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen sowie eine nutzungsspezifische Kontaminationen in Gebäuden, gehören zur Grundlage eines Schadstoffkatasters. Hierin werden die potentiell belasteten Baustoffe aufgeführt, die mögliche Schadstoffe enthalten können. Die anschließend im Labor durchgeführte Analytik stärkt oder revidiert den potentiellen Schadstoffverdacht.
Ziel einer Gebäudeuntersuchung ist es, möglichst alle in den Gebäuden vorhandenen schadstoffhaltigen Materialien in der Bausubstanz und der technischen Gebäudeausrüstung in einem Schadstoffkataster zu erfassen und zu dokumentieren.
TRGS 519
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 (13. Januar 2014), Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen. Die TRGS 519 gibt den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen sowie der arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich dem Inverkehrbringen und Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen wieder. Sie enthält besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallentsorgung.
Unsere Mitarbeiter besitzen die Sachkunde nach TRGS 519 und eine langjährige Erfahrung mit dem Gebäudeschadstoff Asbest.