Bei Asbest handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Silikat-Mineral. Durch seine Eigenschaften wie beispielsweise Hitze- und Säurebeständigkeit, hohe Festigkeit oder gute Dämmeigenschaften fand es eine breite technische Anwendung.
Es wurde als schwach gebundener Bestandteil zum Beispiel in Spritzputz, Leichtbauplatten, Füllstoffen, Dichtungsschnüre, etc. eingesetzt. Fest gebundenes Asbest verwandte man in Asbestzementprodukten wie Dach- und Fassadenplatten, Entwässerung- und Lüftungsrohren, Brandschutzklappen u.v.m.
Die Asbestfasern sind lungengängig und können durch Einatmen krebserregend wirken. Daher gilt seit 1993 in Deutschland ein generelles Verbot zur Herstellung und Verwendung von Asbest.
Qualifizierte Entsorgung
Aber die vor 1993 eingesetzten Bauteile bereiten auch heute noch Schwierigkeiten. So trifft man bei Umbau- oder Abbruchmaßnahmen immer wieder auf alte asbesthaltige Materialien. Diese müssen fachgerecht behandelt und entsorgt werden.
Für den Umgang mit Asbest gilt neben der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 – Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Wir verfügen über diese notwendige Sachkunde und entsprechende Zertifikate und können Sie im Falle des Falles qualifiziert unterstützen.